Clubabend am 7. April 2018: Betriebsrentenstärkungsgesetz

Der letzte Clubabend wurde von unserem AK Kommunikation ausgerichtet. Dabei ging es neben den gesetzlichen Veränderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auch darum, wie man diese gewinnbringend in sein Unternehmen integriert.

Clubabend Betriebsrentenstärkungsgesetz

„Die Betriebsrente als Instrument zur Mitarbeiter- und Unternehmensführung“ – lautete die Titelbeschreibung. Doch wie soll das funktionieren? Der Referent Olaf Kramer, Hauptrepräsentant der ERGO Beratung und Vertrieb AG, hat diese Thema für uns genau beleuchtet.

Eines steht fest: Die gesetzlichen Renten werden für viele nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Mit der bAV lassen sich Versorgungslücken schließen. Dabei profitiert man von hohen staatlichen Förderungen, durch Ersparnisse bei den Lohnnebenkosten auf der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.

Die staatlich geförderte Direktversicherung ist der bekannteste und beliebteste Weg der bAV. Dabei profitieren Unternehmen aller Art und Größe von der unkomplizierten Einrichtung und dem geringen Kosten- und Verwaltungsaufwand. Außerdem lassen sich die Verträge einfach von einem Betrieb zum anderen mitnehmen. Denn wer weiß heute schon, wie lange man für einen Arbeitgeber tätig ist?

Fazit: Die bAV kann tatsächlich genutzt werden, um die Mitarbeiter im Betrieb zu fördern und zu motivieren. Allerdings muss dieses Instrument auch richtig kommuniziert und verkauft werden, damit den Mitarbeitern die Vorteile und die Notwendigkeit dieser Vorsorge bewusst werden.

Text: Roland Hein

Foto: Thomas Kreisl

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen